Dr. Wilhelm Bender, Chef der Fraport AG, verkündet Zweckoptimismus. „Der Tourismus würde sich von Krisen immer schnell erholen", sagte Bender vor dem Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages. Dabei steht es um seine Firma nicht so rosig. Im Januar gingen die Passagierzahlen um 10,4 Prozent gegenüber dem Januar des Vorjahres zurück. Bei den Flugzeugbewegungen lag das Minus bei sieben Prozent, das Cargovolumen von Fracht und Post reduzierte sich gar um 23,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Dagegen sieht der Mann den Bau einer weiteren Flugbahn inzwischen gar als Aufgabe von nationaler Bedeutung. Mit über sieben Milliarden Euro stemme die Fraport ein gigantisches privatwirtschaftliches Konjunkturprogramm, das mit zur Überwindung der Wirtschaftskrise beitrage. Gut - Flugbahnen zu bauen, die keiner braucht, ist eine Möglichkeit die Wirtschaft anzukurbeln. Dumm nur, dass die Bürger demnächst wieder die Zeche zahlen müssen. Wenn die Fraport AG die Kosten alleine nicht mehr stemmen kann, ihre Gesellschafter, die Stadt Frankfurt und das Land Hessen, um öffentliche Hilfe bittet  und über erhöhte Benutzungsgebühren, die Fluggäste mitbezahlen lässt.
OskarMaria, 13.02.2009

Ursula von der Leyen, Familienministerin, gibt sich kämpferisch. Mit aller Macht will sie am populistischen Ziel eines Internetfilters festhalten, der Seiten mit Kinderpornografie aus dem Netz fischen soll. Grundlegende Bedenken der Fachleute wischt sie lapidar vom Tisch, einer kritische Studie des wissenschaftlichen Diensts des Bundestages attestiert sie, das Thema verfehlt zu haben und benotet diese als „unterirdisch".

Tatsächlich scheint das Thema Internet nicht zur Kernkompetenz einer Familienministerin zu gehören, denn viele ihre Äußerungen lassen vermuten, dass ihr die Tragweite solch eines Sperrfilters überhaupt nicht bewusst ist. Tatsache ist aber auch, dass die Politik immer mehr versucht, mit nationalen Gesetzen dem weltumspannenden anarchischen Informationsnetz beizukommen. Natürlich ließe sich eindeutige Kinderpornografie auch in den meisten Ländern rechtlich verfolgen, in denen die Angebote gehostet werden. Allerdings sind in einigen Staaten der USA zB Angebote mit Fotos oder Zeichnungen von nackten Kindern in nicht sexuell dominierender Pose keineswegs verboten, in Deutschland dagegen werden solche Seiten wahrscheinlich gesperrt.
OskarMaria, 12. Februar 2009

Dieter Althaus, Ministerpräsident von Thüringen, befindet sich nach seinem tragischen Unfall noch immer in einer Rehabilitationsklinik. Unterdessen sorgt sich die Polizei seines Landes um seine Reputation. SpiegelOnline meldet, dass es einen Erlass des Innenministeriums an die Polizei gäbe, um gegen „strafrechtlich relevante Äußerungen" zu ermitteln. Danach soll Althaus in Internetforen als Mörder bezeichnet worden sein.

Der Mann ist kein Mörder, ob er überhaupt Schuld an dem tragischen Unfall trägt, ist keinesfalls geklärt. Doch solch ein Erlass des Innenministers geht eindeutig zu weit, riecht nach politischer Protektion und Obrigkeitsstaat. Man scheint bereits im Vorfeld des Wahlkampfs Muskeln zeigen zu wollen und will damit Schmähungen oder Demontage der politischen Führung im Keim ersticken. Dafür wird die Polizei instrumentalisiert. Der Unfall mit Todesfolge geschah im privaten Bereich des Herrn Althaus. Fühlt er sich beleidigt, so kann er selbst Anzeige gegen entsprechende Äußerungen erstatten oder erstatten lassen. Innenministerium und Landeskriminalamt braucht es dafür nicht.
OskarMaria, 03. Februar 2009.

Charlie McCreevy, Binnenkommissar der EG-Kommission, will die Schutzrechte für Tonträger und Tonaufnahmen von derzeit 50 Jahre auf 95 Jahre beinahe verdoppeln. Begründet wird dies, dass wenn ein Künstler im Alter von zwanzig eine Aufnahme veröffentlicht, er auch im hohen Alter noch Einnahmen daraus haben soll. Wahrscheinlich dürfte aber eine effektive Lobbyarbeit der Musikindustrie zu diesem Vorschlag geführt haben, die ihre wegbrechenden Umsätze auf diese Weise etwas kompensieren will.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die Open Rights Group (ORG) haben dazu eine Webseite online gestellt und eine Verbraucherpetition gestartet, die die Verlängerung der Schutzfristen entschieden ablehnt. Auf der Seite soundcopyright.eu kann man diese Petition unterzeichnen. Am 27. Januar 2009 findet dazu in Brüssel eine Diskussionsveranstaltung statt, zu der die Initiative recht herzlich einlädt. Die OpenRightsGroup hat zu dem Thema zusätzlich ein interessantes Video veröffentlicht (in englischer Sprache).
OskarMaria, 17. Januar 2009

OskarMaria hat beim nachweihnachtlichen Aufräumen heiße Ware in seinem CD-Regal gefunden. Nein - natürlich kein Schwarzgebranntes oder Raubkopiertes, viel schlimmer. Das Amtsgericht München hatte einst die Verbreitung jener CDs verboten, weil sie nationalsozialistische Symbole enthalten und erließ einen Beschlagnahmebeschluss. Die Rede ist von einem Vierersatz Original-CDs des populären Programms Corel Draw 4.0. In der dazugehörigen Clipartsammlung hatten sich zwei Hitlerbildchen und auch zwei Hakenkreuze befunden. Die Staatsschutzkammer des Münchner Landgerichts erlaubte dann doch den weiteren Verkauf, allerdings mussten deutliche Warnhinweise auf der Verpackung angebracht werden, dass die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Deutschland unter Strafe gestellt wäre.
Solche Beispiele zeigen: Antifaschismus und Zensur sind selten bei deutschen Gerichten in guten Händen. Formalismen und Kontrollwut beherrschen deren Denken, über Sinn und Zweck gesetzlicher Regelung dagegen wird selten nachgedacht. Die ollen Programm-CDs werden deshalb auch nicht entsorgt, sondern als Demonstrations-Objekt weiter aufbewahrt.
OskarMaria, 06. Januar 2009.

Rechtsanwalt Christian Schertz war wohl vor Weihnachten nicht zu Scherzen aufgelegt. Nach Angaben von Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite , erhielt er als Weihnachtspost eine gerichtliche Verfügung, die ihm untersagte, eine Satire zu veröffentlichen. Deren Verbreitung ließ Rechtsanwalt Schertz vom Landgericht Berlin am 23. Dezember 2008 vorläufig verbieten. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Möglich dass Christian Schertz vermutete, dass er mit jenem Anwalt gemeint wäre, den Schälike fiktiv und namenlos vor Fachhochschulstudenten Gemeinheiten über Gutmenschen, Intellektuelle und andere Idealisten austeilen ließ. Bei Buskeismus ist der Beitrag nur noch zensiert zu finden, durch eine Google-Suche im Internet aber immer noch im Original verfügbar.
Rolf Schälike schreibt, dass er in den letzten Monaten neun einstweilige Verfügungen  von Anwalt Schertz oder seiner Kanzlei erhalten hätte. Da fragt sich, ob der Anwalt lediglich kritische Berichterstattung über seine Tätigkeit aus dem Internet klagen will? Und ob er damit in die Fußstapfen anderer Juristen wie Neuber oder Gravenreuth treten will, die auch meinten, ihre Kritiker mit einer Vielzahl von Prozessen überziehen zu müssen.
OskarMaria, 30.12.2008

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