Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009

Donald Buczek betreibt ein Blog mit dem Thema Gesetzesänderungen zur Kinderpornografie. Nach eigenen Angaben hat ihn jetzt eine Vorladung der Polizei erreicht. Danach würde gegen ihn wegen „Verbreitung von Kinderpornografie" ermittelt. Nun - solche Angebote waren und sind auf seiner Seite nicht vorhanden, dafür aber ein Link auf die dänische Sperrliste. Der Blogger vermutet deshalb nicht ohne Grund, dass jener Link ihm die polizeiliche Ermittlungen eingebracht hätte.
Da sind wir wieder beim Thema Zensur - bereits die Diskussion des Themas Kinderporno findet unter dem Damoklesschwert der Justiz statt. Eine öffentliche Debatte ist nicht erwünscht.
Dabei wäre die gerade notwendig. Die finnische Zensurliste wurde hier genauer unter die Lupe genommen. Danach enthielten von 1047 gesperrten Seiten gerade mal neun eindeutig kinderpornografisches Material, weitere 28 könnte man danach im weitesten Sinne ebenfalls dazu rechnen. Zusammen macht das knapp vier Prozent aller gesperrten Seiten aus!
OskarMaria, 03.03.2009

Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, Inhaber der Firma Redcio, waren nicht da. Auch nicht ihr Rechtsvertreter Bernhard Syndicus. Der ließ mitteilen, dass sein Frankfurter Vertretungskollege leider erkrankt wäre und deshalb auch nicht kommen könne. Die scheinbar übliche Taktik eben, wenn es darum geht, verbindliche Gerichtsurteile möglichst lange zu vermeiden. So hatte sich nur der junge Anwalt Pitz aus Schwetzingen beim Rüsselsheimer Amtsgericht eingefunden, um ein Urteil in Sachen Internet-Abo-Fallen zu erstreiten. Dessen Mandant war auf solch ein Abonnement der Firma Redcio reingefallen, hatte dummerweise bezahlt und wollte jetzt gerichtlich sein Geld zurück.

Solch ein Urteil könnte Gift für die ganze Fallenstellerei im Internet sein. Denn holt einer sein Geld erfolgreich zurück, können Tausende folgen. Denn Fallenstellen ist bisher ein lohnendes Geschäft im Netz und keiner der Betreiber will die Beute freiwillig wieder hergeben. Der Richter ließ in der Verhandlung nicht erkennen, ob ihm die grundsätzliche Bedeutung des Falles völlig klar war. Allerdings wollte er auch kein Versäumnisurteil gegen die nicht anwesende Partei fällen, sondern wollte auf Grund der Aktenlage entscheiden. Das Urteil soll heute noch verkündet werden.
OskarMaria, 27.02.2009

Michael Burat, ehemaliger Jurastudent, scheint Erfolg im Geschäftsleben zu haben. Als Mann im Hintergrund zahlreicher Internetseiten, die mit sogenannten Abofallen erfolgreich versuchen, Internetsurfern das Geld aus der Tasche zu ziehen, erielte die Firma RA Office GmbH, deren Geschäftsführer er ist,  im Jahr 2007 einen beachtlichen Überschuss. Laut der veröffentlichten Bilanz verbuchte die Firma 546.310,61 Euro Gewinn. Das Geld lag Ende des Jahres auf dem Konto, denn die Bilanz weist ein Kassen- und Bankguthaben von etwa 540.000 Euro aus.
Von der Frankfurter Quirinusstr. ist seine Firma neulich ins Rodgau umgezogen und hat dort auch gleich Arbeitsplätze geschaffen. Im Januar wurden zwei Call-Center-Agenten und ein Raumpfleger gesucht. Bei soviel Prosperität sollten dringend die Verbraucherberatungen aufwachen. Und den gerichtlichen Versuch unternehmen, diesem offenbar lukrativen Geschäftsmodell ein Ende zu bereiten.
OskarMaria, 21.02.2009

Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, (37) dürfte der jüngste Wirtschaftsminister der Bundesrepublik sein. Das ist prinzipiell kein Fehler. Und nach eigenen Angaben kann der ministerielle Jungspund bereits veritable Erfahrungen im Wirtschaftsbereich vorweisen - geschäftsführender Gesellschafter in einem Familienunternehmen und als Aufsichtsratsmitglied der Rhön-Klinikum AG. Das hört sich gut an, ist aber - gelinde gesagt - etwas übertrieben. Das Familienunternehmen war wohl eine Klitsche mit einem Umsatz von etwa 25.000 Euro und maximal drei Mitarbeitern. Und den Aufsichtsratsposten hatte er inne, weil seine Familie mit einem Batzen Geld an der Rhön-Klinik beteiligt war. Praktische Führungserfahrung hatte er keine.

In einer Zeit in der der Schein wichtiger ist als das Sein, qualifiziert ihn für das Amt wohl seine adlige Abstammung und sein schneidiges Auftreten. Denn hat man inhaltlich wenig zu bieten, dann muss wenigstens die Fassade stimmen. Ob solch ein Minister uns hilft, die augenblickliche wirtschaftliche Krisenlage zu überstehen, darf getrost bezweifelt werden.
OskarMaria, 14.02.2009

Ursula von der Leyen, Familienministerin, gibt sich kämpferisch. Mit aller Macht will sie am populistischen Ziel eines Internetfilters festhalten, der Seiten mit Kinderpornografie aus dem Netz fischen soll. Grundlegende Bedenken der Fachleute wischt sie lapidar vom Tisch, einer kritische Studie des wissenschaftlichen Diensts des Bundestages attestiert sie, das Thema verfehlt zu haben und benotet diese als „unterirdisch".

Tatsächlich scheint das Thema Internet nicht zur Kernkompetenz einer Familienministerin zu gehören, denn viele ihre Äußerungen lassen vermuten, dass ihr die Tragweite solch eines Sperrfilters überhaupt nicht bewusst ist. Tatsache ist aber auch, dass die Politik immer mehr versucht, mit nationalen Gesetzen dem weltumspannenden anarchischen Informationsnetz beizukommen. Natürlich ließe sich eindeutige Kinderpornografie auch in den meisten Ländern rechtlich verfolgen, in denen die Angebote gehostet werden. Allerdings sind in einigen Staaten der USA zB Angebote mit Fotos oder Zeichnungen von nackten Kindern in nicht sexuell dominierender Pose keineswegs verboten, in Deutschland dagegen werden solche Seiten wahrscheinlich gesperrt.
OskarMaria, 12. Februar 2009

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