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Alles was man über öffentliche und private Post wissen sollte

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21 Jahre 9 Monate her #11592 von OskarMaria2
Liebe Mitglieder dieses Boards,

wieder ist es mal Zeit, über die kleinen Alltäglichkeiten unseres Lebens aufzuklären. Gerade in den letzten Tagen ist es wieder durch die öffentliche Presse gegangen, der allgemeine Bildungsstand in unserer Gesellschaft ist erbärmlich. Und da das Internet ein Spiegelbild unserer Gesellschaft ist, ist es gar nicht verwunderlich, wenn die einfachsten Alltagsangelegenheiten auch Mitgliedern dieses Boards bisher unbekannt geblieben sind.

So vermag ein Teil der Mitglieder, die es aus dem fernen Land der Gulli hierher verschlagen hat, nicht zu unterscheiden, welche Post vornehmlich privaten Charakter hat und welche Post zum öffentlichen Gebrauch bestimmt ist. Aber wir Mitarbeiter sehen unsere Bestimmung darin, unsere Leser in fast allen Dingen des Alltags aufzuklären und hoffen, damit zu einer deutlichen Anhebung von sozialen Standards im Internet beitragen zu können.

Eine private Mail ist leicht an einigen Merkmalen zu identifizieren.
- Die Post enthält persönliche Informationen über den Absender;
- Die Mail ist Teil eines privaten Schriftverkehrs zwischen den beteiligten Personen;
- die Post beinhaltet exklusive Informationen, die der Schreiber ausdrücklich als private Informationen kennzeichnet.

Machen wir die Sache an ein paar Beispielen anschaulich. Nehmen wir an, ich hätte mich in die damals noch weibliche LexaT auf Grund ihrer intelligenten Beiträge verknallt. Ich fasse mir ein Herz und schreibe ihr, dass ich sie allerliebst hätte. Was hätten wir dann - na klar, eine private Post, die vielleicht hochnotpeinlich ist, aber die man immer privat halten sollte. Würde LexaT mir dann auch noch antworten, würder sie mir auch noch ein paar intime Details aus ihrem Leben mitteilen, dann wäre der gesamte Schriftverkehr für eine Veröffentlichung tabu.

Etwas komplexer verhält es sich, wenn dem Schreiberling Informationen mitgeteilt werden, unter dem Vorbehalt, dass diese nicht öffentlich gemacht werden sollen. Im Prinzip ist auch solches Wissen tabu, jedoch nicht immer und zu jeder Zeit. Sind die Informationen bereits bekannt, wird man durch eine nachträgliche Information keine Veröffentlichung verhindern können. Genau so sieht es aus, wenn man später die selben Informationen aus dritter Hand erhält. Auch dann wird man davon Gebrauch machen.

Bestimmte eMails sind generell nie privat; zB Rundsendungen an viele Adressaten. Oder einseitige Mitteilungen ohne privaten Inhalt bei denen sich Sender und Empfänger nicht kennen. Beschimpfungen, Drohungen und Pöbeleien können zwar peinlich sein, sind aber niemals privat. Und natürlich auch Anfragen, deren Hintergrund eine geplante Veröffentlichung ist, fehlt es an Privatheit, selbst wenn nach privaten Dingen gefragt wird.

Ich hoffe damit, alle verbliebenen Unklarheiten beseitigt zu haben.

Gruß OskarMaria

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21 Jahre 9 Monate her #11609 von Korrupt
Du wirst mir dann sicher sagen koennen, welcher der Punkte auf www.gibtnet.de/BR/viewtopic.php?p=329&highlight=#329 zutrifft. Oder welche auf Gullis Ankuendigung, das Board bei einem Bericht offline nehmen zu muessen.

gespannt:

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21 Jahre 9 Monate her #11610 von OskarMaria2
Hallo Korrupt,

so etwa hatte ich mir das vorgestellt. Immerhin ehrt Dich Dein Eingeständniss, dass auch einfachste Zusammenhänge für Dich schwer verständlich sind. Aber ich will noch einen Versuch machen, auch gedanklich schwerfälligen Leuten das Thema näher zu bringen.

Wenn mir famic ein eMail schreibt, in dem er Drohungen loslässt, ob bestimmt oder unbestimmt, dann fällt das niemals unter den Begriff "private Unterhaltung". Sein Hinweis an mich, dass er eine Veröffentlichung nicht wünscht, ist in diesem Zusammenhang mehr als lächerlich, aber verständlich. Natürlich hat er kein Interesse, dass seine Ausfälle öffentlich werden. Das selbe gilt für Gulli. Auch er wollte eine Veröffentlichung über sein segensreiches Wirken im Internet verhindern. Auch er baute ein erpresserisches Drohpotential auf. Und genau das habe ich auch öffentlich gemacht.

Gruß OM

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21 Jahre 9 Monate her #11611 von Korrupt
Was eine Drohung ist, definierst danach du und nicht der Schreiber. Nicht mal dann, wenn er sein Schreiben explizit *nicht* als Drohung verstanden wissen will. Auch nicht, wenn ich dir mehrfach und anschaulich begruendet habe, weshalb wir auf dem gb nach deinem Artikel nicht umhinkommen, einigermassen drastische Massnahmen zu ergreifen.

Kleine Wette am Rande: ich bin mir aus unerfindlichen Gruenden recht sicher, dass du mit mir nun lieber ueber ein Monate altes Mail irgendeines boardies diskutieren wirst, anstelle endlich mal meine Posts ein paar Foren weiter oben zu kommentieren. Zugegeben, LouChipher vertritt dich wuerdig.

Verzeih mir die Stichelei. Das "gedanklich schwerfaellig" nehme ich dir uebel, man mag mir einiges vorwerfen duerfen, aber dazu besteht, bei aller Bescheidenheit, kein Anlass und ich interpretiere es als haltlose, unnoetige Beschimpfung.

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21 Jahre 9 Monate her #11620 von Delphin
Rechtliche Grundlagen
Nach Art. 10 des Grundgesetzes sind das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Die Rechte aus dieser Verfassungsnorm stehen jedermann zu, also auch Minderjährigen, juristischen Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts wie z. B. der BGB-Gesellschaft. Im Privatrechtsverkehr "“ also im Verhältnis von Privatperson zu Privatperson "“ wird dieser Schutz durch Bestimmungen insbesondere des Strafrechts und des bürgerlichen Rechts übernommen.

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