1280px Sankt Petersburg.palatul de iarna.N

 St. Petersburg, Eremitage/Winterpalast  -- Urheber: Alexandru Baboş Albabos -- Lizenz: CC BY 3.0

St. Petersburg ist mit 5,4 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Russlands. Sie wird umgeben von der Oblast Leningrad mit ca. 1,8 Millionen Einwohnern, deren Verwaltung auch in St. Petersburg beheimatet ist. Die historische Innenstadt von St. Petersburg ist Weltkulturerbe.

St. Petersburg & Oblast Leningrad:  Teil I bis 100 -- Teil II bis 300 -- Teil III bis 500 -- Teil IV bis 700 -- Teil V ab 701

Lipetsk april 16 2013

Lipezk im April 2013 -- Foto: Dmitry Boyarin -- Lizenz: CC BY 2.0

Lipezk liegt etwa 375 km südöstlich von Moskau. Die Stadt hat ca. 510 Tausend Einwohner ist Hauptstadt der gleichnamigen Oblast mit insgesamt 1,2 Millionen Einwohnern. Landwirtschaft spielt eine große Rolle, da die Verwaltungseinheit in der fruchtbaren Schwarzerde-Region liegt. Wirtschaftlich bedeutend sind die Eisenverarbeitung und der Maschinenbau.

Lipezk: Teil I bis 250 -- Teil II ab 251

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Kemerowo 12/22 - Urheber: Vyacheslav Bukharov -- Lizenz: CC BY-SA 4.0

Kusbass, das ist der bekanntere Name für die Region Kemerowo. Er steht für das große Steinkohlerevier  Kusnezker Becken, aus dem die meiste russische Kohle gefördert wird.

Die Region Kemerowo gehört zu den dichtbesiedelsten Gebieten Sibiriens, die Oblast hat ca. 2,8 Millionen Einwohner. Davon leben in der gleichnamigen Stadt über 500 Tausend Menschen. Der Raubbau an der Natur bringt die erwartbaren Konsequenzen - großflächige Umweltverschmutzungen und Zerstörungen der Landschaft, Smog mit geringerer Lebenserwartung der Menschen.

Kemerowo: Teil I bis 400 -- Teil II ab 401

Maxim Wjatscheslawowitsch ArsenjewHeute haben wir den 1.000 Burjaten in unsere Liste aufgenommen, der im Ukrainekrieg gefallen ist. Bei einer Bevölkerung Burjatiens von weniger als eine Million Menschen, bedeutet das über 100 Gefallene auf 100 Tausend Bewohner. Das ist der zweithöchste Betrag aller russischen Regionen. Regimekritische Burjaten bezeichnen das inzwischen als Völkermord.

Gerne hätten wir einen der vielen einfachen Menschen aus der Region ausführlicher vorgestellt, der als Arbeiter und Nebenerwerbslandwirt ein mehr als bescheidenes Aufkommen hatte, der als Schichtarbeiter auf einer Baustelle irgendwo im weiten Russland weit weg von ihrer Familie sein Geld verdiente oder der als Arbeitsloser mal hier und dort jobbte. All diese Menschen, die eine einmalige Chance präsentiert bekamen, so viel Geld wie niemals zuvor zu verdienen, wenn sie sich für die Armee und den Ukrainekrieg entschieden. Und an der Front nur verheizt wurden und im Sarg zurück nach Sibirien kamen. Aber das sollte nicht so sein.

Salawat

Kinderkrankenhaus in Großstadt Salawat -- Urheber: Qweasdqwe -- Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die Republik Baschkortostan hat sich nach dem Zerfall der Sowjetunion weitgehende Autonomierechte gesichert. Baschkortostan hat 4,1 Millionen Bewohner, die Hauptstadt ist Ufa mit 1,1 Millionen Einwohnern.
Im Krieg gegen die Ukraine steht die Teilrepublik aber fest an der Seite der Zentralregierung und hat eigene Freiwilligenverbände an die Front geschickt. Die Zahl der Kriegstoten ist deshalb entsprechend groß.

Baschkortostan:
Teil I bis 99 -- Teil II bis 200 -- Teil III bis 300 -- Teil IV bis 500 -- Teil V bis 700 -- Teil VI bis 900 -- Teil VII bis 1.100 -- Teil VIII bis 1300 -- Teil IX ab 1301

Rostov on DonPanorama Rostow am Don -- Urheber:  o.did - Lizenz: CC BY 2.0

Die Oblast Rostow am Don liegt im Süden Russlands mit etwa 4,3 Millionen Einwohnern. Die gleichnamige Hauptstadt zählt, 1,1 Millionen Bewohner. Die Region gilt als das wirtschaftliche und wissenschaftliche Zentrum des südlichen Russlands.

Sie ist auch Heimat der Don-Kosaken, von denen etwa 140 Tausend in den Regionen Rostow und Wolgograd leben. Im Krieg gegen die Ukraine waren sie bereits 2014 im Donbass aktiv und stellten mehrere Bataillone, die heute in die "reguläre" Armeen der Donezker und Luhansker Pseudoregierungen integriert sind.

Rostow am Don: Teil I bis 300 -- Teil II bis 500 -- Teil III bis 700 -- Teil IV ab 701

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