Aaron BugejaDie ermordete Journalistin Daphne Caruana Galizia hatte behauptet, dass die Frau des maltesischen Ministerpräsidenten die wirtschaftlich Berechtigte einer Scheinfirma in Panama namens Egrant Inc. wäre. Auf ein Konto dieser Firma seien über eine Million € aserbaidschanisches Schwarzgeld geflossen. Das Ehepaar Muscat hat dies heftig negiert und einen Prozess gegen die Journalistin angestrengt. Der maltesische Richter Aaron Bugeja (Foto links) sollte den Vorgang überprüfen, sein 1500-seitiger Untersuchungsbericht wurde gestern öffentlich. Wem die Firma Egrant wirklich gehört, konnte er dabei auch nicht herausfinden. In seinem Bericht gibt es aber ein interessantes Detail.

Richter Bugeja hatte bei der Wiesbadener Staatsanwaltschaft um die Übersendung der zwei Laptops und drei Festplatten gebeten, die die Familie der getöteten Journalistin über einen Anwalt dem deutschen BKA übergeben hatten. Weil sie den maltesischen Behörden nicht trauten. Nach Auskunft des BKA waren bei einem Laptop beide Festplattensteckplätze leer, während bei dem anderen Laptop der Laufwerksschacht leer und das Gerät offensichtlich defekt war. Die drei Festplatten hatten eine Größe von 160 GB, 250 GB bzw. 500 GB. Die IT-Forensiker des BKA stellten fest, dass die 160-GB-Festplatte einen physischen Defekt aufwies, was bedeutete, dass einige Sektoren nicht lesbar waren.

Allerdings war die deutsche Staatsanwaltschaft nicht bereit, die Hardware der Journalistin herauszugeben. Da es in Deutschland kein Ermittlungsverfahren in dieser Sache gab, blieb die Verfügungsgewalt darüber bei der Familie der Journalistin bzw. bei der Frankfurter Anwaltskanzlei, die die Festplatten und Laptops übergeben hatte. Die Staatsanwaltschaft war allerdings bereit, eine Sicherungskopie der Festplatten nach Malta zu schicken, was dem Untersuchungsrichter nicht genügte.

"Diese Situation hat möglicherweise bereits den Beweiswert dieser Dokumente beeinträchtigt, da die maltesischen Justizbehörden nun eine Vielzahl von rechtlichen Problemen in Bezug auf die Zulassung dieser Laptops, Festplatten und der darin enthaltenen Daten als Beweismittel in Strafverfahren haben", schrieb Richter Bugeja. „Das maltesische Recht verlangt den Nachweis einer ununterbrochenen und unversehrten Aufbewahrungskette für Dokumente (einschließlich Computerhardware, -software und digitaler Daten). In diesem speziellen Fall könnte dies bereits gefährdet sein, da es ein Sechs-Monats-Vakuum gibt, für das niemand mehr glaubwürdig Rechenschaft ablegen kann. Es wird sehr schwierig sein, wenn überhaupt möglich, eine ununterbrochene und unversehrte Sorgerechtskette nachzuweisen “.

Am Ende wurde der maltesische Richter abgelöst, die Hardware blieb in Wiesbaden und die Sicherungskopie wurde auch nicht nach Malta überstellt.