kampf.jpgDie Sache sollte ein lukratives Geschäftsmodell werden. Alle Film- und Fotoaufnahmen von Amateur-, Jugend- und Kinder-Fussballspielen sollten im Internet nur auf dem gemeinsamen Portal von DFB und Telekom fussball.de gezeigt werden dürfen. So stellten sich das die Verbände vor und hofften auf reichlich Werbeeinnahmen über dieses Portal. Verklagt wurde deshalb vom Baden-Württembergischen Verband die Seite hartplatzhelden.de , die von Nutzern erstellte Filmaufnahmen von Amateur- und Jugendspielen zeigte. Wäre die Sache gerichtlich gewonnen worden, wäre der nächste Schritt gewesen, auch Fotos exklusiv nur noch auf fussball.de zu erlauben. Der BGH hat diesem Ansinnen eine klare Absage erteilt und die Sache an die Vereine verwiesen. Die können letztlich entscheiden, wer auf der Sportanlage filmt oder fotografiert.

Auch der Hessische Fußballverband behält sich das alleinige Veröffentlichungsrecht im Internet vor. In der Satzung heißt es in § 55 über Fernseh- und Hörfunkübertragungen: "Das Recht, über Fernseh- und Hörfunkübertragungen von Meisterschaftsspielen und Pokalspielen Verträge zu schließen, besitzt der HFV, soweit nicht vorrangige Rechte des DFB und seiner Mitgliedsverbände bestehen. Gleiches gilt für die Rechte bezüglich aller neuen Medien, sowie aller anderen Bild- und Tonträger und künftiger technischer Einrichtungen jeder Art und in jeder Programm- und Verwertungsform, insbesondere des Internets. Der Verband kann Dritte mit der Ausübung seiner Rechte beauftragen."

In Hessen wurde bereits dem Fußballportal onlinekicker.info nach eigenen Angaben die Videoberichterstattung von Amateurspielen untersagt. Auch dem Verein VfL Philippsthal wurde das Einstellen von Videos bei youtube verboten. Der HFV möchte vielmehr, dass Fotos, Spielberichte und Filmaufnahmen der Amateur- und Jugendbegegnungen auf die Seite fussball.de eingestellt werden. Der DFB ist hier mit der deutschen Telekom eine Kooperation eingegangen. Hier werden die Fußballergebnisse aller Spielklassen veröffentlicht und hier sollten auch alle diese zusätzlichen Informationen zu den Amateurspielen veröffentlicht werden. Über die dort geschaltete Werbung sollen nicht nur die Kosten für das Portal erwirtschaftet werden, sondern auch Gewinne für die Verbände erzielt werden.

Um diese Alleinstellung von fussball.de sicherzustellen klagte der Baden-Württembergische Fußballverband gegen die Webseite hartplatzhelden.de. Und hat auch vor dem Landgericht Stuttgart und vor dem dortigen Oberlandesgericht recht bekommen. Aus wettbewerblichen Gründen untersagten beide Gerichte die Veröffentlichung der Filme. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch äußerte sich 2008 zum Urteil des Landgericht: „Es kann nicht sein, dass die Kosten des Spielbetriebes von den ehrenamtlich geführten Amateurvereinen selbst getragen werden müssen, mögliche Einnahmen aber von gewinnorientierten kommerziellen Unternehmen wie der Hartplatzhelden GmbH abgeschöpft werden. Deren Ansinnen, auf Kosten und zu Lasten des Amateurfußballs Gewinne zu erzielen, hat das Landgericht Stuttgart erfreulicherweise nunmehr einen Riegel vorgeschoben."

Die Sache hat nur einen Haken: Die Amateurvereine profitieren überhaupt nicht von der angestrebten Exklusivvermarktung. Sie sollen möglichst viele Besucher für fussball.de generieren. Von den dort erzielten Werbeeinnahmen profitieren nur Telekom und die Verbände. Im Gegenteil - die Amateurvereine müssen sogar noch bezahlen. Alle Fußballergebnisse sollen bis abends 18:00 oder eine Stunde nach Spielende dem DFB gemeldet werden. Wenn der Verein dies unterlässt oder vergisst, fällt 5 Euro Strafe zuzüglich 15 Euro Verwaltungsgebühr an. Die Ergebnisse werden dann auf fussball.de veröffentlicht und an Zeitungen und andere Medien via die Tochterfirma DFB-Medien weiter gereicht. Den dfb-Vereinen wird sogar ein Rückgriff auf die selbst eingegebenen Ergebnisse verwehrt. Diese sollen vielmehr auf fussball.de verlinken und so zusätzliche Besucher und Werbeeinnahmen für diese Webseite generieren.

Der Bundesgerichtshof hat in dieser Angelegenheit höchst vernünftig entschieden, indem er die Sache vom Kopf auf die Füße gestellt hat. Das komplette Urteil ist noch nicht veröffentlicht, aber der Tenor findet sich bereits auf der Webseite . Der BGH schreibt in seiner Begründung: „Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Unter diesen Umständen hat der BGH ein besonderes Ausschließlichkeitsrecht von Sportverbänden auch unter den weiteren vom Kläger herangezogenen Gesichtspunkten verneint."

Damit sind die Vereine endlich wieder im Boot und können über die öffentliche Verwertung von Bild- und Videoaufnahmen selbst entscheiden. Und auch direkt profitieren, wenn solche Aufnahmen für gewerbliche Zwecke verwendet werden.