stopp.gifMerkwürdige Rechtspositionen bezieht das BKA in einem Vertrag, der mit den Internetserviceprovider(ISPs) abgeschlossen werden soll. Gegenstand ist der Versuch, auf privatrechtlichem Weg die Firmen zu zwingen, kinderpornografische Angebote aus dem Netz zu filtern. Der Chaos-Computer-Club hat den Vertragsentwurf heute veröffentlicht. Auf eine gesetzliche Regelung will das Ministerium offensichtlich verzichten.

Das BKA soll gleichzeitig Ermittler und Richter werden. Nach dem Vertragsentwurf ermittelt das BKA die zu sperrenden Internetadressen und entscheidet gleichzeitig, dass diese gegen den §184 b StGB verstoßen. So ein Konstrukt dürfte kaum verfassungsrechtlich Bestand haben, hebt es doch die Gewaltenteilung völlig auf. Deshalb wird es danach privatrechtlich.

Mit einem Vertrag zwischen den Providern und dem BKA sollen die Anbieter verpflichtet werden, die erstellten Listen auszufiltern, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anzupassen und alles geheim zu halten. Im Gegenzug übernimmt das BKA die Haftung, sollte den Anbietern Vermögensschäden auf Grund des Vertrags entstehen.

Immer mehr verdeutlichen sich die Pläne der Bundesregierung. Das Familienminsterium bereitet nur das Terrain mit dem populistischen Thema Kinderpornografie vor, hin zu einer umfassenden Zensur des Internets. Denn sind die Filter erst einmal aktiv, können sie für jedwede andere Inhalte verwendet werden.

Völlig unverständlich allerdings ist, warum das BKA nicht direkt aktiv und seiner polizeilichen Verantwortung gerecht wird, wenn ihm kinderpornografische Angebote bekannt werden. Hier müsste eigentlich im Vordergrund stehen, die Täter und ihre Hintermänner zu identifizieren, die Geldströme auszutrocknen und die entsprechenden Hoster und Domains zur Abschaltung zu zwingen.Stattdessen werden geheime Listen für ISPs geführt.