Transparency International – Deutschland e.V. hat sich u.a. der Bekämpfung der Korruption verschrieben. Dabei wirbt die Organisation für so hehre Ideale wie Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft. Doch wenn jemand Kritik an dem Verein übt, packt auch der bloß die große Anwaltskeule aus und klopft kräftig auf den Sack. „…Die von Ihnen aufgestellten Behauptungen entsprechen im wesentlichen nicht den Tatsachen, da wo es sich um Ihre Bewertungen handelt wird der Tatbestand der rechtswidrigen Schmähkritik erfüllt. Ich erspare es mir zunächst, auf Einzelheiten einzugehen, sondern gebe Ihnen Gelegenheit, den Text unverzüglich… aus dem Netz zu nehmen…“, schreibt deren Rechtsvertreter an eine Bloggerin, die in einem Beitrag die Probleme einer Freundin mit diesem Arbeitgeber schilderte. Und droht zum Schluss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine einstweilige Verfügung an.

So kommt man als Anwalt ganz forsch daher und ohne jegliche Argumente aus. Man sichelt einfach mit knappen Worten alles weg, stellt eine Drohung und Kostenrisiko in den Raum und lässt die Gegnerin ratlos, was an ihrem Beitrag eigentlich justiziabel wäre. In diesem Fall ging allerdings der Schuss nach hinten los – unter den vernetzten Bloggern zieht der Vorgang Kreise und verschafft dem Verein eine Transparenz, wie dieser sie sich besser nicht gewünscht hätte. -OskarMaria, 27.03.2006