Im August wurde ein Webseitenbetreiber, der im Internet pornografische Inhalte angeboten hatte, vom Amtsgericht Neuss zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte erotische Inhalte angeboten, die nach Meinung des Gerichts unzureichend vor einem Zugriff von Jugendlichen geschützt waren. Heute hat das Landgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz das Urteil aufgehoben und den Pornoanbieter freigesprochen.

Wer im Internet erotische oder pornografische Inhalte anbietet, muss dabei sicherstellen, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten werden. Das bedeutet in der Praxis, dass der Webseitenbetreiber sicher stellen muss, dass keine Minderjährigen diese Inhalte einsehen können. Selbstverständlich gilt solch eine Regelung auch für die Betreiber von Boards, bei denen in einzelnen Foren über pornografische Inhalte debattiert wird und entsprechende Filme oder Bilder gezeigt werden. Gerade diesen empfehlen die BoardNachrichten, es mit den gesetzlichen Regelungen sehr genau zu nehmen. Denn jeder Boardbetreiber macht sich sonst strafbar und muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

In der Praxis gibt es zur Alterskontrolle verschiedene Prüfsysteme, die mehr oder minder genau den Versuch unternehmen, das Alter des Besuchers zu kontrollieren. Wir wollen die verschiedenen Kontrollen hier nicht vorstellen. Einen genauen Überblick und eine Bewertung dazu findet sich im Internet unter Jugendschutz.net. Während die Anbieter natürlich an möglichst einfachen Kontrollsystemen interessiert sind, damit möglichst jeder schnell zu ihrem Angebot findet und zur Kasse gebeten wird, sehen das die Jugendschützer etwas anders. Diese setzen auf umfassende Kontrollsysteme, die meist auch sehr umständlich zu handhaben sind.

Sicher ist - die einfache Frage  "Bist Du 18 Jahre alt? " reicht definitiv nicht. Jeder Pornoanbieter, der sich darauf beschränkt, muss auch mit einer Strafverfolgung rechnen. Im August gab es einen Aufsehen erregenden Prozess in Neuss, der zum Jugendschutz ein anderes System benutzt hatte. Angeklagt war der ehemalige Geschäftsführer einer Düsseldorfer Firma, die das Webangebot "Clubhardcore.de" auf einem Berliner Server betreibt. Werbeaussagen zufolge handelt es sich dabei um "Deutschlands heißesten Club", der unter dem Motto "Verdorben, verrucht, verlockend" die "besten Liveshows aus aller Welt, Hardcore-Galerien, Videostreams, Sexfilme und vieles mehr" verspricht. Die Abrechnung erfolgt nach bekanntem Muster über einen so genannten Highspeed-Dialer, also ein herunterzuladendes 0190er-Einwahlprogramm, das die Telefonrechnung pro Minute um rund 2 Euro anwachsen lässt – davon allerdings erfährt man vor dem Download nichts.

Es ging in Neuss vielmehr um die Frage, ob der Zugang zu den Hardcore-Inhalten über den Dialer hinreichend gegen den Zugriff durch Kinder und Jugendliche abgesichert war. Der Richter verneinte diese Frage und verurteilte den Angeklagten schließlich wegen "Verbreitung pornografischer Schriften" zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70 Euro, also insgesamt 3500 Euro. Die Clubhardcore-Betreiber verwendeten zur Kontrolle, ob ein Interessent volljährig ist, eine simple Abfrage mit automatischer Plausibilitätskontrolle durch ein Programm. Abgefragt wurden wahlweise Personalausweis- oder Kreditkartennummern. "Perso"-Nummern, in die ein passendes Geburtsdatum einkodiert ist, kann sich allerdings jeder ohne Aufwand aus dem Internet ziehen: Bereits eine einfache Anfrage bei der Suchmaschine Google genügt, um entsprechende Fundstellen zu erhalten und sich dort per Mausklick sozusagen Volljährigkeit auszuleihen.

Ab heute jubilieren die Pornofritzen im Internet. Denn das Landgericht Düsseldorf hat das Urteil von Neuss aufgehoben und den Geschäftsführer freigesprochen. Der Interessenverband-Neue-Medien (IVNM), in dem die Pornoanbieter oder nach eigenem Sprachgebrauch die Adult Webmaster zusammengefasst sind, kommt auch heute gleich ins Schwärmen. "Heute hat der Termin in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf zum Urteil des Amtsgerichts Neuss stattgefunden.  In Vorbereitung dieses Termins hat eine enge Zusammenarbeit zwischen dem mit der Sache befassten Rechtsanwalt, der erodata GmbH und dem IVNM stattgefunden. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden dem Verteidiger von uns sachdienliche Informationen und Argumente zur Verfügung gestellt. Dementsprechend freue ich mich besonders, Ihnen mitteilen zu können, daß es heute einen Freispruch gegeben hat. Damit existiert ein Urteil eines Landgerichts, dem zufolge die Perso-Routine als ausreichend anzusehen ist. Kein höheres Gericht hat zu dieser Frage bisher eine Entscheidung gefällt", schreibt dessen  Geschäftsführerin  Astrid Hilgemann.

Sobald das Urteil vorliegt, werden die Boardnachrichten noch einmal über dieses Thema berichten.