Ein einmaliger Ausrutscher ist es sicher nicht. Denn seit Wochen versucht das WbC-Board mit allen Mitteln Usern einen Dialer aufzunötigen, will man das Board verlassen. Und wurde das Programm erst installiert, bekommt man es kaum wieder los. Äußern Mitglieder des Boards zu dieser Praxis Kritik in der Öffentlichkeit, dann müssen sie mit einem Verlust ihres WbC-Accounts rechnen. Dabei ist diese Form der Dialer-Werbung auch für Inhaber von robusten Geschmacksnerven kaum zu ertragen und könnte zudem auch einige gesetzliche Bestimmungen verletzen.

An die Bildschirm füllende Pornowerbung hat man sich ja inzwischen "fast" schon gewöhnt, wenn man das WbC-Board aufsucht. Doch will man es verlassen, kommt es noch doller. "Kein Mist! LuderShow. Hier downloaden!" - mit solchen Satzbruchstücken wird man im Abspann des Boards begrüßt. Gleichzeitig wird versucht, dem User mit aller Macht einen Dialer zu verpassen. Selbst geübten Computerbenutzern fällt es schwer, sich diese Software von Leib zu halten. Im konkreten Fall funktioniert das so:

Zuerst fragt der Browser, ob er ein IE-PlugIn der Firma Borkum 317.W GmbH installieren dürfe. Und natürlich wird gleich versichert, dass der Inhalt sicher wäre und man der Firma durchaus vertrauen könne. Was das PlugIn eigentlich bewirkt, wozu man so etwas auf seinem Computer installieren soll, wird dem irritierten User dagegen nicht mitgeteilt.

Natürlich will wahrscheinlich kaum jemand solch ein dubioses Progrämmchen auf seinem Computer installieren. Also versucht man die Einblendung weg zu bekommen und klickt auf Nein. Das scheint das Programm wenig zu interessieren, denn jetzt mäkelt es herum und befiehlt beleidigt, dass man doch gefälligst mit Ja bestätigen solle, damit die Seite korrekt angezeigt werde.

Da dem Benutzer in diesem Fall kein Ausweg offen steht, wird er auch dieses Fenster mit dem Klicken auf "ok" versuchen, weg zu bekommen. Da man sich den Dialer bis jetzt immer noch nicht eingefangen hat, beginnt das selbe Spiel von Neuem. Jetzt ist man wieder bei dem PlugIn der Borkum 317 GmbH, das man angeblich völlig unbedenklich installieren könne.

Nun - wir bleiben hartnäckig und lehnen eine Installation wieder ab, klicken wieder auf "Nein". Doch noch immer will die Dialer-Software nicht klein beigeben und ermahnt uns: "Sie haben die Zugangssoftware nicht installiert. Um die Seite korrekt anzuzeigen, müssen Sie diese Software installieren. Wollen sie...?"

Wer jetzt auch "Abbrechen" klickt, der ist noch immer nicht raus aus dem Spiel. Obwohl man die Willenserklärung eigentlich nicht falsch verstehen kann, bekommt man jetzt den Dialer per Download-Fenster angeboten. Das bietet jetzt das Programm 5-4-30-440.exe zum Runterladen an. Erst durch ein erneutes Klicken auf "Abbrechen" ist man raus aus dem Spiel und kann schließlich mit einem routinierten Doppelgriff Alt-F4 in die Tasten sich der unerwünschten Seite entledigen.

Nachdem wir uns jetzt aus den Klauen dieses Programmes befreit haben, wird es Zeit, mal ein paar grundsätzliche Überlegungen anzustellen. Denn es kann doch nicht sein, dass man sich beim Besuch einer Webseite so zum Affen machen und den ausgefeilten Routinen eines Programmes folgen muss, das man heute und in Zukunft nicht haben will. Ein schneller Blick in den Gesetzestext gibt dazu einige Hinweise. So heißt es zum Beispiel im § 263, a Strafgesetzbuch zum Thema Computerbetrug:
§ 263a. Computerbetrug. (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Versucht nicht auch dieses Programm durch unbefugten Eingriff auf den Ablauf meines Computers einen Dialer zu installieren? Will sich der Hersteller oder Vertreiber des Dialers nicht dadurch einen Vermögensvorteil verschaffen? Und wäre es nicht langsam Zeit, falls es dazu noch keine Urteile gibt, den Sachverhalt einmal gerichtlich klären zu lassen?

Und wie sieht es mit dem Jugendschutz aus? Wer im Internet Pornographie zugänglich macht und dabei keinen wirksamen Schutz gegen den Zugriff von Minderjährigen einbaut, verstößt gegen §184 des Strafgesetzbuches. Er macht sich damit der Verbreitung von pornografischen Schriften an Minderjährige schuldig. Vorkehrungen zum Schutz der Jugend sind ebenfalls bei dem Dialer nicht zu erkennen. Er beschränkt sich darauf, den deutschen Anbieter, den Preis, die Einwahlnummer und eine Kontaktadresse auf Mallorca zu nennen. Maßnahmen zum Jugendschutz sind auf jeden Fall nicht zu erkennen, wie auch ein Screenshot des Dialerprogrammes zeigt

Inzwischen gibt es bereits einige Urteile von Gerichten zum Thema Jugendschutz. Danach müssen Porno-Anbieter im Internet wirksame Schutzmaßnahmen einbauen, damit Jugendliche diese Seiten nicht aufrufen können. Die beliebte Abfrage der Personalausweisnummer reicht danach nicht aus.

Doch kommen wir zurück zum WbC-Board, das letztlich für diese Werbung verantwortlich ist. Kritik darüber ist auf dem Board nicht erwünscht und führt schnell zur kompletten Löschung des Users, wie zuletzt dies exemplarisch bei einem kritischen Beitrag des Mitglieds Hampelmann gezeigt wurde. Die Administratorin Urmelchen schreibt dazu bei den Forennews: "Für alle die es nicht verstehen - irgendwann ist man die immer gleiche Meckerei satt ... das Board läuft super und ohne große Ausfälle, das haben wir auch der Werbung zu verdanken. Und jeder halbwegs intelligente Mensch weiß sich dagegen zu helfen. Ich werfe auch nicht meinen Fernseher aus dem Fenster wenn nachts 0190-Werbung kommt. Leute wie Hampelmann kommen nur um solchen Ärger zu machen - wir zwingen keinen zu bleiben obwohl es ihm nicht gefällt, genauso lassen wir uns nicht zwingen sinnlose Diskussionen zu führen da sich nichts ändern muss. Und genau solche Leute wie er würden es nie und nimmer einsehen - egal wie oft man es erklärt. Da man mit der Zeit ein ziemlich gutes Näschen gegen Störenfriede entwickelt, sitzt der löschen Button dementsprechend locker."

Es ist schon ziemlich dreist, eine Debatte über solche Dialerwerbung, als sinnlose Diskussionen zu bezeichnen. Will das WbC sich länger im Internet halten, dann wird es sich schnell von solchen Werbemaßnahmen verabschieden müssen. Denn lange werden besorge Eltern und der Gesetzgeber solchem Treiben nicht zuschauen.

Zum Schluss noch eine Empfehlung des Autors: Seit etwa vierzehn Tagen benutze ich Phoenix 0.5 als Webbrowser. Das ist nichts anderes als die abgespeckte Variante des Webbrowsers Mozilla. Weggelassen wird all das, was man in der Regel sowieso nicht braucht, also z.B. Mail und den Composer. Dafür bekommt man einen kompakten und schnellen Browser, der tatsächlich auch stabil läuft. Und der sich nicht auf solche Spielchen der Dialerprogrammierer einlässt, also nicht versucht, den User am Bildschirm in die Irre zu führen. Man braucht mit "Phoenix 0.5" keinen Webwasher oder ähnliche Programme, um sich die Fallensteller vom Hals zu halten. "Phoenix" ist ein OpenSource-Projekt, also völlig kostenlos und sollte deshalb in keiner gut sortierten Programmbibliothek fehlen.


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